1. Home>
  2. Blog & more>
  3. Covid 19>
covid

Gastkommentar von Dr. Otto Stökl ad 3.Covid-19-Gesetz - Zulagen und Bonuszahlungen

Am Rande bemerkt...

In der Ausnahmesituation, die durch die Covid-19-Krise entstanden ist, leisten viele Mitarbeiter Außergewöhnliches, und das verdient nicht nur ehrliche Anerkennung, sondern hat auch viele Unternehmen veranlasst, ihren Mitarbeitern spontan Anerkennungsprämien zu zahlen. Die Bundesregierung hat ebenso spontan diese Anerkennung für die Mitarbeiter bekräftigt und solche Prämien von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit.

Dazu enthält das 3.Covid-19-Gesetz die folgende Bestimmung, die zurzeit in dem einen oder anderen Lohnbüro für Diskussionen sorgt:

„Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000, - EUR steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.“

Steuer- und sozialversicherungsfreie Prämien – das ist etwas, was sich viele Unternehmen auch in Nicht-Krisen-Zeiten wünschen würden. Gerade jetzt, wo nach dem Jahresabschluss in vielen Unternehmen Prämien oder Boni ermittelt werdenkönnte man doch...

Tun Sie’s nicht! Überflüssig zu sagen, dass eine solche Begünstigung die spätere Aufmerksamkeit eines Prüfers auf sich ziehen wird. Aber das ist nur die eine Seite. Geschickte, intelligente Anwendung der Gesetze ist die Aufgabe jeder gute Lohnverrechner oder jedes guten Lohnverrechners. Aber an der Covid-19-Prämienregelung ist nicht viel auszulegen - sie ist eben genau diesem Zweck gewidmet.