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Die gesetzliche Impfpflicht und deren Auswirkung auf die Arbeitswelt

Die Impfpflicht ist nun in Kraft und viele Menschen erhoffen sich dadurch ein baldiges Ende der Pandemie in Österreich. Es ist jedoch mit einem Widerstand der Impfskeptiker zu rechnen, was wiederum die Frage aufwirft wie Unternehmen mit Impfverweigerern umgehen sollen.

Trotz Impfpflicht bleibt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz gemäß § 10 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung bestehen. Demnach können ungeimpfte Mitarbeiter auch nach Inkrafttreten des Impfpflichtgesetzes ihre Arbeitsleistung am vorgesehenen Arbeitsort verrichten, solange sie genesen oder getestet sind.
Erwägen Unternehmen die Einführung der 2-G-Regel, um die Fortführung des Dienstverhältnisses von einem gültigen Impfstatus abhängig zu machen, wird dies allerdings nicht zum erhofften Ziel führen.

Die Einführung der 2-G-Regel ist zwar aufgrund des Hausrechts der Unternehmen möglich, kann aber nicht bei bestehenden Dienstverhältnissen angewendet werden, da es ein einseitiges Eingreifen auf Dienstverträge darstellen würde. So lange sich ungeimpfte Arbeitnehmer an die 3-G-Regel halten und einen gültigen negativen Test vorzeigen, kann man sie nicht unentgeltlich vom Dienst freistellen, auch wenn sie die Covid-19-Impfung verweigern. Können ungeimpfte Mitarbeiter, aus welchen Gründen auch immer, weder ein gültiges negatives Testergebnis noch einen Genesenenstatus vorweisen, so ist eine unentgeltliche Dienstfreistellung für den jeweiligen Arbeitstag möglich.

Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn eine sachliche Rechtfertigung bestünde. Demnach müsste der Einsatz des Arbeitnehmers ohne einen gültigen Impfnachweis beeinträchtigt sein (wie z.B. im Pflegebereich). In diesem Fall wäre eine Anordnung zur Impfung bei einem bestehenden Dienstnehmer möglich und eine Weigerung könnte zu Konsequenzen führen, wenn dieser nicht anderweitig (z.B. im Homeoffice) eingesetzt werden kann.

Bei neu eintretenden Mitarbeitern kann hingegen die Impfung sehr wohl als Bedingung für die Einstellung verlangt werden.
Ob eine Dienstgeber-Kündigung wegen einer Verweigerung der Covid-19-Impfung eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung darstellen würde oder nicht, ist noch unklar. Es ist zu erwarten, dass diesbezüglich noch zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen gefällt werden, die eine wegweisende Rolle im Umgang mit Impfverweigerern in der Arbeitswelt einnehmen werden.