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Unterschied Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt - wo liegt der Unterschied?

 

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, inwiefern sich die Begriffe Lohn und Gehalt unterscheiden. Woher stammen die unterschiedlichen Bezeichnungen und gibt es auch Gemeinsamkeiten?

Um mit den Gemeinsamkeiten zu beginnen: In beiden Fällen handelt es sich um eine Abgeltung in Geld, welche der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin (Arbeiter*in oder Angestellte*r) für die Zurverfügungstellung seiner/ihrer Arbeitsleistung vom Arbeitgeber erhält.

Im Einkommenssteuergesetz (EstG) findet keine Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt statt. Es gibt auch keine Definition, was jeweils darunter zu verstehen ist. So werden in den Gesetzestexten generell übergeordnete Begrifflichkeiten wie Einkünfte, Einkommen oder auch Vergütung verwendet.

Wo hingegen sehr wohl eine Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt vorgenommen wird, ist in den meisten Kollektivverträgen, da diese in der Regel für Arbeiter*innen und Angestellte getrennt abgeschlossen werden. In den Kollektivverträgen wird nicht nur die Höhe des Entgelts für die jeweilige Tätigkeit festgelegt, sondern auch, was vom Entgeltbegriff Lohn oder Gehalt umfasst ist.                   

Bei der Begrifflichkeit „Lohn“ handelt es sich um das Entgelt eines Arbeiters/einer Arbeiterin, also einer Person welche überwiegend körperliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dienstverrichtung erbringt (z.B. Handwerker*in, Lagerarbeiter*in, etc.).

Als „Gehalt“ wiederum wird in der Regel der Bezug eines Angestellten/einer Angestellten verstanden. Als Angestellte*r wird eine Person bezeichnet, die vorrangig kaufmännische Tätigkeiten ausübt (z.B. Bürokraft, Telefonist*in, etc.).

Aber die Bezeichnung des Entgeltes ist nicht der einzige Punkt, in dem sich Arbeiter*innen und Angestellte unterscheiden.

In den letzten Jahren war die Gesetzgebung sehr darum bemüht, die Unterschiede zwischen Arbeitern/Arbeiterinnen und Angestellten zu verringern und somit für alle Arbeitnehmer*innen gleiche Rechtsgrundlagen zu erwirken.

So wurde mit 01.07.2018 die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Arbeitern/innen und Angestellten angeglichen, sodass für beide Arbeitnehmer*innengruppen die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten.

In folgenden Bereichen gibt es derzeit noch Unterscheidungen:

  • Kündigungsfristen/-termine
  • Entlassungs-/Austrittsgründe
  • Entgeltzahlungstermine
  • Sonderzahlungen
  • Zulagen
  • Beschäftigungsgruppen im Bereich der Sozialversicherung
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