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CSR HR Strategy

Achtung: Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert!

Die gesetzlich festgelegte Geringfügigkeitsgrenze bleibt im Jahr 2026 unverändert bei 551,10 Euro monatlich. 

Gleichzeitig steigen jedoch in vielen Branchen die kollektivvertraglichen Mindestgehälter, was dazu führen kann, dass geringfügig beschäftigte Dienstnehmer:innen unbewusst die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

    Warum ist das wichtig?

    Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze kann für Betroffene erhebliche Auswirkungen haben:

    • Pensionsversicherung: Eintritt in die Pflichtversicherung oder Verlust von Pensionsansprüchen bei bestimmten Pensionsarten.
    • Stipendien & Familienbeihilfe: Möglicher Wegfall oder Kürzung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenzen.
    • Sozialversicherung: Übergang in die Vollversicherung mit entsprechenden Beiträgen und Leistungen.

      Was ist zu tun?

      Wir empfehlen Ihnen, im Hinblick auf den Jahreswechsel 2026:

      • Alle geringfügig Beschäftigten hinsichtlich ihrer aktuellen Entlohnung zu überprüfen und dabei etwaige KV-Erhöhungen zu berücksichtigen, welche zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze führen könnten.
      • Betroffene Dienstnehmer:innen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Alternativen zu prüfen (z. B. Umwandlung in vollversicherte Dienstverhältnisse, Reduktion der Arbeitszeit).