Expertentipp: Workation – ein Trend, der klare Regeln braucht
„Urlaub mit Home-Office”
Workation – ein Trend, der klare Regeln braucht
Wer glaubt, dass Home-Office bereits das Höchstausmaß an Flexibilität bedeutet, hat vermutlich noch nicht von Workation gehört. Bei dieser neuen Arbeitsform handelt es sich um die Verschmelzung von Arbeit (work) und Urlaub (vacation), woraus sich die Möglichkeit ergibt, längere Zeit am Urlaubsort zu verbringen.
Unternehmen, die diese Art des mobilen Arbeitens anbieten möchten, müssen sich im Vorfeld über die grundlegenden Regeln Gedanken machen. Hier sind viele Varianten denkbar: so kann beispielsweise 2 Tage pro Woche gearbeitet werden, die verbleibenden Tage gelten als Urlaub. Oder man vereinbart, zuerst einen zweiwöchigen Urlaub zu konsumieren und im Anschluss daran weitere drei Wochen vom Urlaubsort aus zu arbeiten.
Vor allem Mitarbeiter*innen, die ihre Wurzeln im Ausland haben, nehmen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens vom Heimatland aus gerne in Anspruch.
Doch was ist bei Workation vom rechtlichen Standpunkt aus zu beachten, wenn der Urlaubsort im Ausland liegt?
Um nachweisen zu können, dass der Mitarbeitende in Österreich sozialversichert ist, wird eine A1-Bescheinigung benötigt. Für Länder außerhalb der EU gelten die jeweiligen bilateralen Abkommen.
Damit das Besteuerungsrecht in Österreich verbleibt, ist darauf zu achten, dass die maximale Anzahl von 183 Tagen, die der Mitarbeitende vom Urlaubsort aus arbeiten darf, nicht überschritten wird.
Was spricht für Workation und für welche Mitarbeiter*innen kann es funktionieren?
Workation wird gerne als Instrument von Employer Branding eingesetzt und kann die Arbeitgeberattraktivität stärken. Es hilft dabei, junge Nachwuchskräfte, die auf Work-Life-Balance großen Wert legen, für sich zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Die Verbindung von Arbeit und Urlaub wirkt sich positiv auf die Motivation der Arbeitskräfte aus und kann die Produktivität und Loyalität stärken. Wichtig ist jedoch ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstdisziplin und ein gutes Zeitmanagement.
Es funktioniert nicht bei Mitarbeitenden, die Arbeit und Freizeit nur schwer trennen können und das Gefühl haben, immer erreichbar sein zu müssen. Hier wird sich der gewünschte Erholungseffekt nur schwer einstellen, da möglicherweise sogar mehr gearbeitet wird als im Office.
Workation im Unternehmen einzuführen erfordert einiges an Planung und Organisation. Doch es lohnt sich, sowohl für das Unternehmen wie auch für die Mitarbeiter*innen. Der „Urlaub mit Home-Office” ist ein Trend, den immer mehr Firmen aufgreifen, besonders solche, die sich von den Mitbewerbern abheben wollen.
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Sowohl bei Angestellten als auch bei Arbeitern und Lehrlingen (die beiden letzteren erst seit einer Gesetzesnovelle per 01.07.2019) gibt es eine Verankerung im Gesetz (§ 8 Abs 3 AngG bzw. 1154b Abs 5 ABGB), durch welche es Dienstnehmern möglich ist, durch wichtige persönliche Gründe ohne Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit ihre Dienstleistung niederzulegen.
A1 Bescheinigungen auch für kurze Dienstreisen
Wenn Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen ins Ausland reisen, muss gegenüber den ausländischen Behörden der Nachweis erbracht werden, dass in Österreich Versicherungsschutz besteht.